Berufskolleg (Symbolbild)
20.02.2024

Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt der LGH e.V. über 4 Millionen Euro für das Projekt „Übergangslotsen“

Lotsen begleiten Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs in die Ausbildung.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat diese Woche einen weiteren bedeutenden Schritt getan, um die Zukunft der Fachkräftesicherung zu stärken.

Regierungspräsident Thomas Schürmann überreichte der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V (LGH) einen Zuwendungsbescheid über rund 4,3 Millionen Euro zur Unterstützung des landesweiten Projekts „Übergangslotsen“. Dieses EU-geförderte Projekt, eingebunden in die Fachkräfteoffensive NRW sowie in das landesweite Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss“, wurde gemeinsam vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet. "Die Investition in unsere Jugend und ihre berufliche Zukunft ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung unserer Wirtschaft und die Sicherung qualifizierter Fachkräfte. Mit der Bewilligung von über 4 Millionen Euro für das Projekt 'Übergangslotsen' setzen wir ein klares Zeichen für die Förderung der Ausbildung und die Unterstützung unserer jungen Menschen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Die LGH unterstützt, indem sie als Hauptansprechpartner die lokalen Partner im Ausbildungsmarkt koordiniert. Außerdem überwacht sie die Qualität und den Fortschritt der Projekte", so Regierungspräsident Thomas Schürmann. 

Das Förderangebot richtet sich an ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler an den Berufskollegs aus den Bildungsgängen Ausbildungsvorbereitung und Berufsfachschule. Mit dem Projekt sollen landesweit rund 10.000 Schülerinnen und Schüler begleitet werden. 

Ziel des Projekts „Übergangslotsen“ ist, insbesondere diese Schülerinnen und Schüler im Übergangssektor des Berufskollegs als Potenzial für die Fachkräftesicherung zu erreichen und ihnen Ansprache- und Unterstützungsangebote für einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung bereitzustellen. Die Ausgestaltung orientiert sich dabei an den individuellen Bedarfen und der aktuellen Situation des jungen Menschen und wird zwischen der Schülerin/dem Schüler und der lokal vernetzten Übergangslotsin/dem Übergangslotsen abgestimmt. 

Dabei helfen die Lotsen auch bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz. Dieses Praktikum ist verpflichtender Bestandteil der schulischen Ausbildung. Sie arbeiten mit den Lehrkräften der Berufskollegs, den Beratungsfachkräften der Arbeitsagentur/Integrationsfachkräften der Jobcenter, Kammern und Unternehmen und der Kommunalen Koordinierungsstelle zusammen und beziehen sowohl bereits existierende schulinterne als auch externe Angebote zur beruflichen Orientierung mit ein. 

Seit dem 1. November 2023 stehen die Übergangslotsen an Berufskollegs mit den entsprechenden Bildungsgängen in Nordrhein-Westfalen für ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler bereit. Interessierte Schülerinnen und Schüler können ihre Klassenlehrerin oder Klassenlehrer ansprechen oder sich direkt an die Übergangslotsin oder den Übergangslosen vor Ort im Berufskolleg wenden. 

Die Umsetzung des Projektes erfolgt mittels Weiterleitung von Fördergeldern dezentral durch vor Ort vernetzte Trägerverbünde, wobei der LGH die übergeordnete förder- und finanztechnische Administration und die zentrale Projektleitung im gesamten Regierungsbezirk obliegt. Dabei zeichnet sich die LGH durch ihre langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der Koordination von überregionalen Netzwerkprojekten im Kontext der Beruflichen Orientierung aus.  Letztlich setzen fünf Trägerverbünde in ganz Nordrhein-Westfalen bis Ende 2024 das Vorhaben der Landesregierung um, wobei rund 133 Übergangslotsinnen und –lotsen gefördert werden.