Leerer Klassenraum (Symbolbild)

Ferienprogramme an gebundenen Ganztagsförderschulen

Gefördert werden Gruppenangebote zur Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung.
Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung -512-2023-0003043- v. 12.06.2023 / ABI. NRW 07/23 vom 26.07.2023). Gefördert werden Maßnahmen (Gruppenangebote) zur Durchführung von (mehrtätigen) Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung. Ziel der Ferienprogramme ist die Gewährleistung einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler während der Schulferien. Wichtige Informationen:
  • Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen
  • Anträge für das Schuljahr 2023/2024 sind bis spätestens 30. September 2023 (Antragsfrist) bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen
  • Anträge für das Schuljahr 2024/2025 sind bis spätestens 31. Mai 2024 (Antragsfrist) bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen
  • Anträge sind in unterschriebener Form nebst Anlagen als PDF-Datei an das Funktionspostfach Dez48.Ferienprogramm [at] brd.nrw.de (Dez48[dot]Ferienprogramm[at]brd[dot]nrw[dot]de) zu senden
  • Weitere Voraussetzungen und Einzelheiten können nachfolgendem Erlass vom 12.06.2023 entnommen werden.