Frequently asked questions (Symbolbild)

Häufig gestellte Fragen und deren Beantwortung

Natur- und Landschaftsschutzgebiete - was ist das? Im Regierungsbezirk Düsseldorf gibt es über 290 Naturschutzgebiete, die mehr als 30.000 ha Fläche einnehmen. Das sind mehr als 6% der Bezirksfläche. Naturschutzgebiete werden vor allem deshalb ausgewiesen , um besonders seltene Tier- und Pflanzenarten in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Das können im Bergischen Land z. B. naturnahe Bachtäler mit seltenen Fischarten , dem Eisvogel und dem Feuersalamander sein. Im linksrheinischen Flachland werden unter anderem Moore mit insektenfangenden Pflanzen (Sonnentau) und Feuchtwiesen als Lebensraum von Orchideen, Kiebitzen und manchmal Störchen geschützt. Hier müssen sich die Erholungssuchenden, die Land- und die Forstwirtschaft dem Naturschutz anpassen , wenn das, was es jeweils zu schützen gilt, auch tatsächlich erhalten bleiben soll . Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu den Naturschutzgebieten wesentlich großflächiger und nehmen in ihrer Summe einen erheblich größeren Flächenanteil ein. Auch in Landschaftsschutzgebieten kann es seltene Pflanzen und Tiere geben. Landschaftsschutzgebiete dienen jedoch vor allem den Menschen , die sich an der frischen Luft erholen wollen. Deshalb ist es wichtig, dass dort vor allem der Bau von Häusern und Straßen möglichst unterbunden wird. Wer weist Natur- und Landschaftsschutzgebiete aus? Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden durch die Landschaftspläne der Kreise und kreisfreien Städte festgesetzt, für Flächen des Außenbereichs, die nicht von Landschaftsplänen erfasst werden, per Verordnung der Bezirksregierung. Wer betreut die Natur- und die Landschaftsschutzgebiete ? Für die Betreuung der Schutzgebiete sind die unteren Landschaftsbehörden der Kreisverwaltungen bzw. der Verwaltungen der kreisfreien Großstädte zuständig. Unterstützt werden die unteren Landschaftsbehörden zentral durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Recklinghausen und zunehmend Vorort auch durch Biologische Stationen.  Die Biologischen Stationen werden im erheblichen Umfang durch die Bezirksregierungen finanziert. Welchen Schutz genießen die Bäume in der Stadt? Bäume sind in den Städten und Dörfern auf vielerlei Weise nützlich. Sie verschönern das Stadtbild und heben den Wohnwert , sie sind Lebensraum für Insekten und Vögel und sie verbessern die Stadtluft. Deshalb schützen Städte und Gemeinden ihre Stadtbäume mit Hilfe sogenannter Baumschutzsatzungen . Diese Satzungen verbieten regelmäßig die Beseitigung von Bäumen ab einer gewissen Mindestgröße.  Ist das Fällen eines Baumes unumgänglich, zum Beispiel weil er altersschwach und damit verkehrsgefährdend ist, so wird regelmäßig mit der Fällgenehmigung eine Verpflichtung zur Nachpflanzung verbunden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, die für die Aufstellung, Änderung und Umsetzung der Baumschutzsatzung zuständig ist. Gibt es Fördermittel für Naturschutzmaßnahmen ? Auch die Bezirksregierungen stellen neben den Kreisen und kreisfreien Städten als untere Landschaftsbehörden Fördermittel für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung. Anträge bei den Bezirksregierungen können außer den Gemeinden, den Gemeindeverbänden, den Trägern von Naturparken, den Biologischen Stationen auch Privatpersonen stellen . Voraussetzung ist allerdings, dass mit dem Förderprojekt tatsächliche und erhebliche ökologische Landschaftsverbesserungen erzielt werden. Anträge an die Bezirksregierung werden auf einem entsprechenden Formularvordruck eingereicht . An wen wendet sich der/die Bürger/in mit Naturschutzfragen? Im Naturschutz gibt es je nach konkretem Einzelfall differenzierte Zuständigkeiten. Die untere Landschaftsbehörde jedoch ist für die Bürger der zentrale Ansprechpartner in allen Naturschutzfragen. Deshalb ist zu empfehlen, sich zunächst dort zu informieren. Die untere Landschaftsbehörde finden Sie in Ihrer Kreisverwaltung bzw. im Falle einer kreisfreien Stadt bei der Stadtverwaltung . Von dort wird gegebenenfalls an die zuständige Stelle weiterverwiesen.